AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 GELTUNGSBEREICH / VERTRAGSGRUNDLAGEN


(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend- AGB-, gelten für Vereinbarungen / Verträge mit dem Unternehmen ass-Postlogistik GmbH über die Ablieferung HIN und Abholung WEG von Postsendungen einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen genannt HIN und WEG Service.


§2 ÜBERGABE

 

(1) Das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH befördert täglich von Montag bis Freitag an den Auftraggeber gerichtete Briefpostsendungen dritter Absender zum vereinbarten Bestimmungsort und liefert sie dort zum vereinbarten Zeitpunkt an den Auftraggeber ab.


§3 ENTGEGENNAHME


(1) Das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH holt täglich von Montag bis Freitag Briefsendungen des Auftraggebers am vereinbarten Übernahmeort zum vereinbarten Zeitpunkt ab und speist diese Taggleich bis 19:00 Uhr bei der DPAG ein.


(2) Das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH nimmt folgende Briefprodukte vom Auftraggeber entgegen:


  • Standardbriefe
  • Kompaktbriefe
  • Großbriefe
  • Maxibriefe
  • Einschreiben und PZA
  • Postkarten
  • Infopost (max. 10 DP-Behälter Typ 1-2) mehr nach Absprache
  • Auslandspost
  • Päckchen
  • Pakete


(3) Das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH stellt dem Auftraggeber die erforderlichen Briefbehälter (Eigentum der Deutschen Post) zur Verfügung und bestellt ggf. erforderliche Behälterwagen bei der DPAG.


§4 SORGFALTSPFLICHTEN

 

(1) Das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH hat von der Entgegennahme bis zur Übergabe der Sendungen an die DPAG größte Sorgfalt anzuwenden. Dabei ist ins besondere darauf zu achten das sich das äußere Erscheinungsbild der Sendungen nicht verändert.


§5 ERFÜLLUNGSGEHILFEN

 

(1) Das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH darf sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter bedienen.


§6 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

 

(1) Der Auftraggeber übergibt die Briefsendungen an dem vereinbarten Ort zu der vereinbarten Zeit vollständig an das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH.


(2) Der Auftraggeber legt bei Sendungen, die mit einem Beleg bei der DPAG aufzuliefern sind, die vollständig ausgefüllten Belege gut sichtbar bei.


§7 FREIMACHUNG UND BESCHAFFENHEIT DER SENDUNGEN

 

(1) Sendungen die für den Auftraggeber bei der DP eingespeist werden, müssen mittels Absenderfreistempelung oder DV. Freimachung (Edifact) freigemacht werden. Soweit vereinbart wird, dass die Briefsendungen durch das Unternehmen ass-Postlogistik GmbH freigemacht werden, erfolgt die Freimachung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.


(2) Sendungen die für den Auftraggeber bei der DP eingespeist werden, müssen maschinenlesbar und maschinenfähig sein (Broschüre Automationsfähige Briefsendungen der DPAG).


§8 BEGINN DER ZUSAMMENARBEIT/KÜNDIGUNG

 

(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.


(2) Die Kündigungsfrist soweit nicht anders festgehalten beläuft sich auf 2 Wochen zum Monatsende und ist schriftlich einzureichen.


Es gilt deutsches Recht insbesondere das Fracht Recht §§407 ff. HGB. Bei Anwendung zwingender internationaler oder ausländischer Vorschriften gilt deutsches Recht ergänzend.


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ass-Postlogistik GmbH

Wolfener Str. 32-34 Haus A

12681 Berlin


Tel:+49(0)30 - 98 36 57 53


E-Mail: info@ass-postlogistik.de


HRB 167760

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)


Postlizenz : L 4235

(Bundesrepublik Deutschland)


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